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AGB

  • 1. Mit der Übergabe der Zulassungsunterlagen erteilt der Auftraggeber den Auftrag für die Zulassung des betreffenden Fahrzeuges. Mit dieser Auftragserteilung wird der vereinbarte Zulassungspreis fällig. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, das alle erforderlichen Unterlagen, die für die Zulassung des Fahrzeuges vorliegen müssen, übergeben werden. Zulassungen, die an der Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit von Unterlagen scheitern, sind vom Auftraggeber trotzdem zu zahlen.
  • 2. Wird der Zulassungsauftrag von einem Autohändler erteilt, der das Fahrzeug verkauft und auf seinen Kunden zulassen möchte, haftet neben dem Fahrzeughalter auch der Autohändler in vollem Umfang für den Ausgleich der anfallenden Zulassungsgebühren und Dienstleistungskosten. Aktiv Zulassungsdienst ist berechtigt, Zulassungsunterlagen solange zurückzuhalten, bis sämtliche Forderungen gegen den neuen Fahrzeughalter oder den auftraggebenden Autohändler in vollem Umfang erfüllt sind.
  • 3. Eine Haftung wegen nicht termingerechter Ausführung der Zulassungen und daraus resultierenden Folgeschäden wie z. B. Fahrzeugausfall, entstehende Reisekosten etc. ist ausgeschlossen. Aktiv zulassungsdienst ist bemüht, die Aufträge termingerecht auszuführen, kann hierfür jedoch keine Gewährleistung übernehmen.
  • 4. Für in Verlust geratene Zulassungsunterlagen oder Personalausweise, der durch Aktiv Zulassungsdienst zu vertreten ist, ersetzt Aktiv Zulassungsdienst die Wiederaufbeschaffungskosten dieser Unterlagen. Diese Wiederbeschaffungskosten beinhalten jedoch nur die anfallenden amtlichen Gebühren. Wegegeld, Wartezeiten etc. werden nicht ersetzt. Von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die auf Grund des Verlustes eintreten, wie zum Beispiel Fahrzeugausfall, Reisekosten, Vertragsrücktritt des Kunden eines Autohändlers bei Verlust des Fahrzeugbriefes und der hiermit verbundenen längeren Lieferzeit etc.
  • 5. Der Auftraggeber bzw. der Autohändler versichert, das die im Fahrzeugbrief ausgedruckten Identifizierungsnummer mit der am Fahrzeug übereinstimmt, und er berechtigt ist, über das Fahrzeug zu verfügen. Ebenso wird die Richtigkeit und Echtheit aller übergebenen amtlichen Dokumente versichert. Der Auftraggeber bzw. der Autohändler stellt Aktiv Zulassungsdienst von allen zivil- und strafrechtlichen Aspekten, die durch die Übergabe unkorrekter Unterlagen entstehen könnten, frei. Der Auftraggeber bzw. der Autohändler hat gegenüber Aktiv Zulassungsdienst keinerlei Anspruch auf die Rückgabe von Unterlagen, die seiten der Ordnungsbehörden festgehalten bzw. beschlagnahmt werden.
  • 6. Es gelten die Preise der zur Zeit geltenden Preisliste für Zulassungen bzw. Dienstleistungen von Aktiv Zulassungsdienst, die dem Auftraggeber bzw. Autohändler bekannt ist. Abweichend hiervon haben nur im einzelnen schriftlich gefaßte Sondervereinbarungen Gültigkeit.
  • 7. Ausgestellte Rechnungen sind bei der Vorlage sofort und ohne jeden Abzug zu zahlen. Bargeld oder Verrechnungsschecks dürfen nur von hierzu schriftlich bevollmächtigten Mitarbeitern von Aktiv Zulassungsdienst mit befreiender Wirkung für den Kunden entgegen genommen werden.
  • 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Ort, in dem Aktiv Zulassungsdienst die Niederlassung betreibt, von der aus der Kunde betreut wird.
  • 9. Mündliche Vereinbarungen und Zusagen haben keinerlei Wirkung und bedürfen in jedem Fall der Schriftform.
  • 10. Aktiv Zulassungsdienst übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden, die durch die Weiterleitung von dieser Homepage auf fremde Inhalte (z.B. durch Hyperlinks) entstehen. Aktiv Zulassungsdienst trägt keine Verantwortung für diese Inhalte und haftet nicht für diese.
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